Temperaturliste in der Gastronomie: Pflicht und Praxis
Temperaturliste in der Gastronomie: rechtliche Grundlage in AT und DE, Pflichtangaben, Aufbewahrung, Papier oder digital und was Kontrolleure prüfen.
Die Temperaturliste gehört zu den Dokumenten, nach denen die Lebensmittelaufsicht bei fast jeder Kontrolle fragt. Sie zeigt, dass Ihr Betrieb die Kühlkette, das Heißhalten und das Garen tatsächlich überwacht und bei Abweichungen reagiert. In diesem Ratgeber erfahren Sie, worauf die Pflicht beruht, welche Angaben eine gute Liste enthält, wie lange Sie die Aufzeichnungen aufbewahren sollten und wie Sie Lücken richtig erklären. Verbindlich sind immer Ihr eigenes HACCP-Konzept und die Vorgaben Ihrer zuständigen Behörde. Dieser Text ist keine Rechtsberatung.
Rechtliche Grundlage in Österreich und Deutschland
In beiden Ländern gilt unmittelbar die EU-Hygieneverordnung (EG) Nr. 852/2004. Artikel 5 verlangt ständige Verfahren nach den HACCP-Grundsätzen. Als siebten Grundsatz nennt er die Erstellung von Dokumenten und Aufzeichnungen, die der Art und Größe des Unternehmens angemessen sind. Nach Artikel 5 Absatz 4 müssen Sie der Behörde nachweisen können, dass Sie diese Pflichten erfüllen, und die Aufzeichnungen während eines angemessenen Zeitraums aufbewahren.
In Deutschland verlangen die Überwachungsbehörden die Aufzeichnungen ausdrücklich. Das Merkblatt des Kreises Paderborn formuliert es klar: Alle Eigenkontrollmaßnahmen müssen schriftlich festgehalten werden, Kühl- und Tiefkühlgeräte mindestens einmal täglich. In Österreich konkretisieren die Hygieneleitlinien des Gesundheitsministeriums die Praxis. Die Großküchen-Leitlinie sieht etwa vor, Lager- und Speisentemperaturen täglich aufzuzeichnen. Laut einem Schreiben des Gesundheitsministeriums aus 2023 ist die Anwendung einer Leitlinie freiwillig. Sie dient aber der praktischen Umsetzung der Hygienevorschriften.
Flexibilität für kleine Betriebe
Die Bekanntmachung der EU-Kommission 2022/C 355/01 erlaubt kleinen Betrieben vereinfachte Aufzeichnungen. Sie hält fest, dass eine wirksame Überwachung wichtiger ist als das Aufschreiben und dass in bestimmten Fällen nur Abweichungen dokumentiert werden müssen. Ob Ihre Behörde das für Ihren Betrieb akzeptiert, sollten Sie vorher klären. In der Praxis erwarten viele Ämter eine durchgehende Liste.
Was eine gute Temperaturliste enthält
Ein Muster der Lebensmittelüberwachung Mainz sieht Spalten für Datum, Produkt, Temperatur, Korrekturmaßnahme und Handzeichen sowie ein Feld „Geprüft durch“ vor. Die EU-Bekanntmachung nennt als Inhalt von Aufzeichnungen die Ergebnisse der Überwachung, festgestellte Abweichungen mit Korrekturmaßnahmen und die Ergebnisse der Verifizierung. Daraus ergibt sich diese Struktur:
| Angabe | Beispiel | Warum sie wichtig ist |
|---|---|---|
| Datum und Uhrzeit | 14.03., 07:45 | zeigt, dass regelmäßig und zeitnah gemessen wurde |
| Gerät oder Produkt | Kühlzelle Fleisch, Bain-Marie 2 | macht jeden Wert eindeutig zuordenbar |
| Grenzwert | höchstens +4 °C | macht sofort sichtbar, ob der Wert passt |
| Messwert | +3 °C | der eigentliche Nachweis |
| Name oder Kürzel | MK | klärt, wer gemessen hat und wer nachfragen kann |
| Korrekturmaßnahme | Ware umgelagert, nach 30 Minuten +4 °C | zeigt, dass Sie bei Abweichungen gehandelt haben |
| Kontrolle durch die verantwortliche Person | Unterschrift Küchenleitung, wöchentlich | belegt die Verifizierung |
Die Korrekturmaßnahme ist der wichtigste Eintrag
Die IHK Köln betont, dass die Nichteinhaltung von Grenzwerten unbedingt dokumentiert werden muss. Ein Wert über dem Limit ohne Maßnahme ist für Kontrolleure ein deutliches Warnsignal. Beschreiben Sie kurz und konkret, was passiert ist: nachgemessen, Ware umgelagert, Techniker gerufen oder Ware entsorgt. Mit einer Nachmessung zeigen Sie, dass die Maßnahme gewirkt hat.
Wie lange Sie Aufzeichnungen aufbewahren sollten
Eine feste gesetzliche Frist für Temperaturlisten gibt es weder in der EU-Verordnung noch im österreichischen oder deutschen Recht. Die Verordnung 852/2004 spricht von einem angemessenen Zeitraum, und die EU-Bekanntmachung empfiehlt, die Aufbewahrungsdauer im eigenen Verfahren festzulegen. Konkrete Empfehlungen kommen von Behörden: Das Merkblatt des Wetteraukreises empfiehlt je nach Produkt mindestens zwölf Monate. Die österreichische Großküchen-Leitlinie nennt keine allgemeine Frist, verlangt aber zum Beispiel für Entsorgungsnachweise mindestens zwei Jahre. Für Schulungsnachweise nennt das WKO-Skriptum „Hygiene im Gastgewerbe“ mindestens drei Jahre. Legen Sie die Frist in Ihrem HACCP-Konzept fest und wählen Sie sie so, dass sie mindestens bis zur nächsten Kontrolle und über die Haltbarkeit Ihrer Produkte hinaus reicht.
Papier oder digital?
Beides ist zulässig. Die EU-Bekanntmachung stellt klar, dass Aufzeichnungen elektronisch geführt werden können, solange sie der Behörde auf Anfrage zur Verfügung stehen. Entscheidend ist, dass die Einträge vollständig, lesbar und nachvollziehbar sind.
Papierlisten
Papier ist schnell eingeführt, hat aber Schwächen. Listen gehen verloren, werden nachträglich ausgefüllt oder sind schwer lesbar. Verwenden Sie dokumentenechte Stifte, streichen Sie Fehler nur durch und ergänzen Sie den richtigen Wert mit Kürzel.
Digitale Systeme
Digitale Lösungen speichern Datum, Uhrzeit und Person automatisch. Sie können Abweichungen sofort sichtbar machen und eine Korrekturmaßnahme verlangen. Achten Sie darauf, dass Sie die Daten jederzeit vollständig exportieren oder ausdrucken können.
Lücken richtig erklären: Ruhetag, Urlaub, Defekt
Leere Zeilen werfen bei Kontrollen Fragen auf. Eine Lücke ist kein Problem, wenn sie erklärt ist. Tragen Sie an Ruhetagen und Betriebsurlaub ein, dass der Betrieb geschlossen war. Wenn ein Gerät außer Betrieb ist, vermerken Sie das mit Datum und dem Verbleib der Ware. Fehlt eine Messung, schreiben Sie das ehrlich dazu. Nachträglich ausgedachte Werte sind ein weit größeres Problem als eine erklärte Lücke, weil sie die Glaubwürdigkeit der gesamten Dokumentation beschädigen.
Worauf Kontrolleure achten
Die IHK Köln weist darauf hin, dass die Dokumente aktuell sein und bei einer Kontrolle vorgelegt werden müssen. Prüfen Sie Ihre Liste vor jeder Kontrolle anhand dieser Punkte:
- Jedes Kühl-, Tiefkühl- und Heißhaltegerät ist erfasst.
- Die Messhäufigkeit entspricht Ihrem HACCP-Konzept, mindestens einmal täglich für Kühlgeräte.
- Die Grenzwerte passen zum empfindlichsten Produkt im Gerät.
- Jeder Wert hat Datum, Uhrzeit und Kürzel.
- Jede Abweichung hat eine Korrekturmaßnahme und, wo sinnvoll, eine Nachmessung.
- Lücken sind erklärt, etwa mit „Ruhetag“.
- Die Werte wirken plausibel und nicht wie in einem Zug eingetragen.
- Die Thermometer werden regelmäßig überprüft, und die Prüfung ist vermerkt.
- Die verantwortliche Person hat die Liste regelmäßig kontrolliert.
Häufige Fragen
Ist eine Temperaturliste in der Gastronomie Pflicht?
Die EU-Verordnung 852/2004 verlangt Aufzeichnungen, die der Art und Größe des Betriebs angemessen sind. Deutsche und österreichische Behörden erwarten in der Praxis tägliche Temperaturaufzeichnungen für Kühl- und Tiefkühlgeräte. Kleine Betriebe können nach Absprache mit der Behörde vereinfacht dokumentieren.
Wie lange muss ich die Temperaturliste aufbewahren?
Eine feste gesetzliche Frist gibt es nicht, die Verordnung spricht von einem angemessenen Zeitraum. Behörden wie der Wetteraukreis empfehlen mindestens zwölf Monate. Legen Sie die Frist in Ihrem HACCP-Konzept fest.
Was trage ich an einem Ruhetag ein?
Vermerken Sie, dass der Betrieb geschlossen war. So ist die Lücke erklärt und wirkt bei einer Kontrolle nicht wie eine vergessene Messung.
Mit einem digitalen System wie Kernwert scannt Ihr Team den QR-Sticker am Gerät, tippt den eigenen Namen an und trägt den Wert ein. Abweichungen werden sofort rot angezeigt und verlangen eine Korrekturmaßnahme, und für die Kontrolle steht die Prüfmappe mit einem Klick bereit.
Quellen
- Verordnung (EG) Nr. 852/2004 über Lebensmittelhygiene (konsolidierte Fassung), EUR-Lex
- Bekanntmachung der Kommission 2022/C 355/01 zu Lebensmittelsicherheitsmanagementsystemen (GHP und HACCP), EUR-Lex
- BMSGPK: Schreiben zur Verbindlichkeit von Leitlinien (2023)
- Hygiene-Leitlinie für Großküchen, Küchen des Gesundheitswesens und vergleichbare Einrichtungen der Gemeinschaftsverpflegung (BMG 2011)
- Kreis Paderborn: Hinweise zur Durchführung von Eigenkontrollen
- Wetteraukreis: Merkblatt HACCP-Konzept (2025)
- Stadt Mainz, Lebensmittelüberwachung: HACCP-Liste Ausgabetemperatur (2025)
- IHK Köln: HACCP in der Praxis
- WKO Steiermark: Skriptum Hygiene im Gastgewerbe (Stand Juli 2025)
Dieser Artikel ersetzt keine Rechtsberatung und keine betriebsindividuelle HACCP-Analyse. Maßgeblich sind die jeweils geltenden Vorschriften und die Vorgaben Ihrer zuständigen Behörde.